Balkonkraftwerk / Balkonsolar anmelden

Bei der Bundesnetzagentur erfolgt die Anmeldung von einem Balkonkraftwerk. Zur Anmeldung sind auch Stecker Mini PV Anlagen, Balkonkraftwerke und Mini Solaranlagen verpflichtet. In dem Marktstammdatenregister erfolgt die Eintragung. Das Kraftwerk kann jeder dann beispielsweise bei Flachdach, Balkon oder Terrasse installieren. Wird die Mini Solaranlage betrieben, wird damit Strom ins Hausnetz gespeist und dies über die Steckdose. Dies bedeutet, dass es zu der erhöhten Strommenge kommt. Im Haus ist das Netz allerdings ursprünglich nur ausgelegt darauf, dass der Strom von einem Versorger bezogen wird. Der Strom passiert dann den Stromzähler und den Sicherungskasten. Damit es nicht zu Problemen kommt, sollte ein Zähler erfragt werden. Möglich sind Zweirichtung-Stromzähler oder aber saldierende Stromzähler. Um der Überlastung von Steckdose oder Netz entgegenzuwirken, müssen Normen und VDE Richtlinien eingehalten werden. Die Balkonkraftwerke sind generell seit dem Jahr 2018 in Deutschland erlaubt. Es handelt sich um die kleinen Photovoltaikanlagen für Steckdosen, wodurch sehr einfach selbst Strom erzeugt werden kann. Die sogenannte Mini-Solaranlage wird per Stecker bei dem Stromnetz von Wohnung oder Haus angeschlossen. Direkt kann der produzierte Strom dann für einen eigenen Bedarf verwendet werden. Bei jedem Haushalt liegt der Grundverbrauch bei etwa 100 bis 300 W und bereits mit einem Balkonkraftwerk kann dies gedeckt werden. Auch bei einer nicht optimalen Lage lohnt sich das Kraftwerk noch immer, denn die Stromkosten können damit sehr reduziert werden. Auch tragen die Kraftwerke dazu bei, dass insgesamt weniger Strom durch Atomkraftwerke oder Kohle bezogen wird.

Wo anmelden

Wenn eine Stecker Solaranlage installiert ist, muss die Anlage immer bei dem Netzbetreiber angemeldet werden. Meist handelt es sich dabei um einen Energieversorger oder um ein örtliches Stadtwerk. Wer dies gerne in Erfahrung bringen möchte, kann den Energieversorger anrufen. Bei der Stromrechnung wird dabei meist die Telefonnummer entdeckt. In der BDED Datenbank ist auch eine Abfrage möglich und mit einer 13-stelligen Code-Nummer ist der Netzbetreiber meist bei der Stromrechnung enthalten. Diese Nummer ist dann wichtig für die Datenbank Abfrage von dem BDEW. Auch die Online-Datenbank von der Störungsauskunft kann mit der eigenen Postleitzahl helfen.

Hier haben wir eine Mustervorlage zur Anmeldung.

Was gilt für die Anmeldung?

Wer ein Balkonkraftwerk anmelden möchte, hat dafür generell zwei Wege. Die Anmeldung kann durch eine Elektrofachkraft erfolgen oder durch den Betreiber an sich. Gibt es bereits den speziellen Energiestecker sowie den Zweirichtung-Stromzähler, können auch Laien die Installation durchführen. Für private Betreiber bieten manche Netzbetreiber das vereinfachte Anmeldeverfahren. Interessenten können vor einer Installation zunächst dafür Kontakt bei dem Netzbetreiber aufnehmen und sich bezüglich der Anmeldung informieren. Auch auf der Webseite der Netzbetreiber werden oftmals Informationen gefunden. Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist notwendig, da ein Balkonkraftwerk durch die fehlende Bagatellregelung wie die große PV Anlage zu behandeln ist. Ohne Elektroinstallateur können die Balkonkraftwerke seit dem Jahr 2019 angemeldet werden, doch die Höchstleistung sollte dabei nicht 600 Watt übersteigen. Es handelt sich dabei nur um eine Anmeldung, denn es wird keine Genehmigung oder Ähnliches benötigt. Die Anmeldung ist im Prinzip dann auch in wenigen Minuten erledigt. Die Neuregelung der Norm sorgte überhaupt erst dafür, dass nur mit Kleinst-PV Anlagen Strom erzeugt werden darf.

Hier gibt es alles zur Steckdosen Solaranlage 600 Watt.

Stromzähler beachten

Der Stromzähler ist die Hürde für die Anmeldung, denn es wird das Modell mit Rücklaufsperre benötigt. Der Zähler würde sonst rückwärts laufen, wenn mehr Strom durch das Balkonkraftwerk produziert wird, als ein Haus verbraucht. Alle Kilowattstunden Strom würde dann zu dem vollen Bezugspreis eingespeist, was nicht erlaubt ist. Der entsprechende Zähler kann in einer Suchmaschine einfach gesucht werden und schnell wird erkannt, ob er eine Rücklaufsperre hat. Modelle mit einer drehenden Scheibe haben keine Rücklaufsperre. Ein Anruf beim Netzbetreiber reicht dann meist aus, damit der Zähler getauscht wird. Der Tausch ist dabei oft kostenlos und unkompliziert. Bei der Bundesnetzagentur erfolgt dann die Anmeldung und auch eine Anmeldung im Markstammdatenregister ist erforderlich.

Oft gestellte Fragen

Kann mich der Netzbetreiber ablehnen?
Nein, ein Ablehnen wäre nur dann möglich, wenn die schädliche Netzrückwirkung durch den Netzbetreiber nachgewiesen werden kann.

Welche Strafe droht bei Nichtanmeldung?
Die steckbaren Photovoltaik-Module müssen der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Kommt es nicht zu einer Anmeldung, kann theoretisch ein Bußgeld verhängt werden.

Brauche ich wirklich keinen Elektriker?
Eine Elektrofachkraft ist nicht zwingend erforderlich. Laien dürfen nach VDE-Norm bis 600 Watt Wechselrichterleistung selbst die Balkonkraftwerke an das Hausnetz anschließen. Wer sich bei der Inbetriebnahme oder bei dem Zähler nicht sicher ist, kann einen Elektriker dazu beauftragen.

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